{$TEXT.titleRootline}


Blockaden wie gehabt

Die Tarifpartner sind für die Abgeltung der Neuropsychologie bei den zähen Verhandlungen wenig überraschend an denselben Hürden gescheitert wie bei den anderen Tarifstrukturen im ambulanten KVG-Bereich.

Die diagnostische Neuropsychologie gehört seit Juli 2017 zu den Pflichtleistungen im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Die Änderung in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wurde kurz vor dem Jahreswechsel 2016/2017 bekannt. Die Tarifpartner, die Schweizerische Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen (SVNP) und H+ als Leistungserbringervertreter sowie curafutura und santésuisse als Krankenversicherungsvertreter, trafen sich daraufhin zu Verhandlungen. Da im Bereich der Unfall-, Invaliden- und Militärversicherungen die Leistungen der Neuropsychologie seit 2004 in einer Tarifstruktur abgebildet sind, prüften die Tarifpartner sie auch für den OKP-Bereich als Grundlage.

Positionsbewertung als pièce de résistence
Fünf Positionen erwiesen sich als gut geeignet, die Leistungen abzubilden. Die Bewertung der Positionen mündete jedoch in einer nicht zu überwindenden Blockade. Die starre Interessenvertretung ohne Kompromissbereitschaft hat auch bei diesen Tarifverhandlungen bisher eine vertragliche Lösung verhindert. H+ hat daher seinen Mitgliedern empfohlen, die Leistungen mit dem seit über zehn Jahren angewendeten, mit der MTK vereinbarten Tarif abzurechnen. Nicht alle Krankenversicherer akzeptieren diese Empfehlung und ihre Verbände haben mit eigenen Empfehlungen reagiert. Das BAG als Aufsichtsbehörde hat die Tarifpartner für 2018 zum Gespräch gebeten.

Kontakt

<link mail window for sending>
Markus Tschanz
Fachverantwortlicher Tarife und Rehabilitation