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Nicht sachgerechte Limitationen in veralteter Struktur

Der Amtstarif TARMED Version 1.09 ist die bundesrätliche Bestrafung der blockierten Tarifpartnerschaft. Die verordnete Abgeltung von ambulanten ärztlichen Leistungen basiert auf veralteten Daten und beinhaltet nicht sachgerechte Limitationen. Die Anpassungen erhöhen die Defizite der Spitäler im ambulanten Bereich weiter.

H+ hat schon in der Vernehmlassung zum zweiten Tarifeingriff des Bundes in den TARMED die vorgeschlagenen Limitationen als nicht sachgerecht und willkürlich kritisiert und sich gegen aufwändige Kostengutssprachen gewehrt. H+ rechnete für alle Leistungserbringer mit rund fünf Millionen Kostengutsprachegesuchen. Dadurch wären Mehrkosten von 750 Millionen Franken für bürokratische Abläufe bei den Leistungserbringern und Versicherern angefallen, ohne einen Nutzen für Patientinnen und Patienten. Auf Initiative von H+ wurde ein Lösungsansatz entwickelt für die vereinfachte Begründung eines «erhöhten Behandlungsbedarfs». Die vom Bundesrat beschlossene angepasste Verordnung ermöglicht eine auch vom BAG gewünschte, möglichst schlanke Überprüfung der Limitationen. Knackpunkte bleiben die Umsetzung bei der Rechnungskontrolle durch die Versicherer und das aufwendige, vom Bund verlangte Monitoring bis auf Stufe einzelner Positionen inklusive dem Vergleich zu den Vorjahren.

Eingriff schwächt die Tarifpartnerschaft weiter
Schon der erste subsidiäre Eingriff des Bundes in den TARMED im 2014 hatte gezeigt, dass behördliche Eingriffe die Tarifpartner nicht dazu bewegen, partnerschaftliche Lösungen zu finden. Mit dem zweiten Eingriff zugunsten der Versicherer haben diese noch weniger Interesse an einer partnerschaftlichen Totalrevision.
Mit dem Tarifeingriff will der Bundesrat die Ausgaben der sozialen Krankenversicherung senken. Doch dies ist nicht nachhaltig, da die Gründe für das Mengenwachstum im ambulanten Bereich vor allem bei der demografischen Entwicklung und beim medizinischen Fortschritt zu suchen sind. Die medizinische Innovation erlaubt mehr ambulante statt stationäre Behandlungen. Das ist patientenfreundlich und entspricht auch einer Forderung der Politik, da ambulante Eingriffe kostengünstiger sind als stationäre. Die nun beschlossenen Leistungseinschränkungen und Reduktionen im ambulanten Tarif verhindern aber diese medizinisch sinnvolle Verlagerung und stehen im Widerspruch zur politischen Forderung ambulant vor stationär.

Dem neuen Amtstarif fehlt die vom Gesetz geforderte sachgerechte und betriebswirtschaftliche Bemessungsgrundlage. H+ ist vor allem empört darüber, dass der Bund die Anträge der Versicherer basierend auf Schätzungen, Abrechnungsdaten und Rationierungen weitgehend übernommen hat. Die Eingabe von H+, die dem Bund seit dem 3. November 2016 vorlag, basiert auf medizinischem Wissen und betriebswirtschaftlich fundierten Kostendaten. Doch diese neue Tarifstruktur der Spitäler und Kliniken berücksichtigte der Bund nicht und schickte sie nicht einmal in die Vernehmlassung.

Wegweisendes Urteil stellt Gesetzeswidrigkeit beim ersten TARMED-Eingriff fest
Der Bund hatte schon bei seinem Tarifeingriff im 2014 eine nicht sachgerechte Anpassung vorgenommen, indem er spezialisierte Leistungen mit der Rasenmähermethode senkte, um so CHF 200 Mio. zugunsten der Hausärzte umzuverteilen. Dieser Eingriff des Bundes wurde Ende Mai 2017 erstinstanzlich vom Kantonsgericht Luzern als rein politisch motiviert und damit gesetzeswidrig beurteilt. H+ begrüsst das Urteil, da das Kantonsgericht Luzern dem Bund die Regeln für subsidiäre Eingriffe aufzeigt.
Aus Sicht von H+ widerspricht auch der zweite subsidiäre TARMED-Eingriff dem Gebot der Sachgerechtigkeit und der betriebswirtschaftlichen Bemessung, da die effektiven Kostendaten der Leistungserbringer nicht berücksichtigt wurden. Darum hat H+ erfolglos verlangt, dass der Bundesrat die Konsequenzen aus der Begründung des Gerichtsurteils zieht und den nächsten Eingriff sistiert. Der Bundesrat hat sich jedoch über das vor Bundesgericht noch hängige Luzerner Urteil hinweggesetzt und riskiert damit, dass es zu aufwändigen Rückzahlungen kommen kann.

Kontakt

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Bernhard Freudiger
Fachverantwortlicher ambulante medizinische Tarife und TARPSY

<link mail window for sending>Markus Tschanz
Fachverantwortlicher Tarife und Rehabilitation