Psychiatrie betritt Neuland mit nationalen leistungsorientierten Tagespauschalen
Mit einem Spurt auf der Zielgeraden Ende 2017 wurde für die neue Abgeltungsstruktur TARPSY unter SwissDRG der Start auf Anfang 2018 geschafft. Die Einführung der leistungsorientierten Tagespauschalen in der stationären Psychiatrie war in mehrfacher Hinsicht ein Wettlauf mit der Zeit.
Eng getaktet und mit einem ambitiösen Zeitraster wurde 2017 die Einführung und die Genehmigung der neuen Tarifstruktur TARPSY auf den 1.1.2018 geplant und durchgezogen. Die Genehmigung durch den Bundesrat am 25. Oktober 2017 war der administrative Schlusspunkt und offizielle Startschuss für die neu entwickelten leistungsorientierten Tagespauschalen in der stationären Psychiatrie. Die Einführung von TARPSY für die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist ab 2018 freiwillig und frühestens ab Januar 2019 verbindlich.
Positives Zeichen für Tarifpartnerschaft
H+ setzte zusammen mit den Versichererverbänden curafutura und santésuisse mit dem Abschluss eines Tarifstrukturvertrags zur Einführung von TARPSY ein positives Zeichen für eine funktionierende Tarifpartnerschaft. Der Tarifstrukturvertrag schuf die Basis für die Einführung des neuen stationären Psychiatrietarifs und stellt sicher, dass die heute teils sehr unterschiedlichen kantonalen Regelungen betreffend die Leistungsabrechnung per Anfang 2018 möglichst reibungslos in die neue Tarifstruktur TARPSY überführt werden können. Weiter hält der Vertrag fest, wie das Monitoring für die zwei Jahre nach der Einführung zu funktionieren hat, sodass es zu keinen unerwarteten Abweichungen bei der Leistungsabrechnung kommt.
Eher hektisch und angespannt verliefen die Verhandlungen zwischen den psychiatrischen Kliniken und den Versicherungsverbänden zur Aushandlung der Baserates und der zu erwartenden Gesamtkosten, die als Basis für das Monitoring dienen.
Während die Leistungserbringer und Versicherer noch verhandelten, erfolgte Mitte Dezember 2017 durch die SwissDRG AG bereits die Systempräsentation von TARPSY 2.0, also der Weiterentwicklung und Verbesserung im Sinne eines lernenden Systems.
Psychiatrische Kostengruppen als Basis
Die Tarifstruktur TARPSY berücksichtigt den Aufwand und die Leistung eines Spitals, indem sie Patientenfälle anhand von Hauptdiagnose, Alter, Schweregrad der Erkrankung und Nebendiagnosen in Psychiatrische Kostengruppen (PCG) einteilt. Diese werden mittels leistungsbezogenen Tagespauschalen in unterschiedlicher Höhe abgegolten. Die bisher angewendeten Tagespauschalen waren meist unabhängig von der Intensität der notwendigen Betreuung für alle Patienten eines Spitals gleich hoch.
Für die beiden Jahre nach Einführung haben die Tarifpartner ein Monitoring und Korrekturmassnahmen vereinbart, welche die Grundlage für eine gesetzeskonforme Einführung ohne Mehrkosten legen. Bei der Rechnungsstellung finden die bereits geltenden Bestimmungen für den akutsomatischen Bereich auch im Bereich der stationären Psychiatrie Anwendung. Der Bundesrat hat eine entsprechende Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) beschlossen.
Die Tarifstruktur TARPSY schafft insgesamt eine höhere Kosten- und Leistungstransparenz im stationären psychiatrischen Bereich in der ganzen Schweiz.